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In der Umgangsspache werden für moderne
Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen häufig Begriffe wie
“Radarfalle”, “Blitzer”, “Kamera”, Starkasten o.ä. benutzt.
Hier ist darauf hinzuweisen, daß diese teilweise irreführend sind und das Gerät bzw. dessen Funktionsweise nur unzureichend beschreiben.
Ursache hierfür sind die unterschiedlichen Technologien, die bei einer Messung zum Einsatz kommen können.
Prinzipiell finden gegenwärtig in der Praxis sämtliche Meßmethoden Verwendung.
Es ist vor allem in den letzten Jahren festzustellen, daß gleichermaßen
Radarmessung, der Einsatz eines
Laserstrahls und sowie die für den mobilen Einsatz aufwendig zu installierenden
Lichtschrankenmessungen zum Einsatz kommen (hier wird z.Z. öfters die spezifische
Einseitensensor Meßanlage eso 3.0 genutzt).
Dies wird insbesondere in den neuen Bundesländern deutlich, in welchen die Polizei in den letzten Jahren mit neuester Technik aufrüstete und sich dabei überwiegend für Radar und Laser entschied.
Auf Autobahnen wird auch teilweise auf Lichtschrankenmeßgeräte zurückgegriffen.
Eine weitere bekannte Meßmethode sind die festinstallierten sogenannten
“Starenkästen” oder “Blitzampeln”, die europaweit angetroffen werden können.
Die
Messung per Videoaufzeichnung ist aufgrund der eher geringen Zahl von entsprechend ausgerüsteten zivilen Dienstwagen sehr unwahrscheinlich und selbst im Falle eines Falles ist es gängige Praxis, daß die Beamten nur die “ganz schweren Verkehrübertretungen” wie Drängeln, Nötigen bzw. massivste Geschwindigkeitsübertretungen ahnden.
Außerhalb Deutschlands kommen nahezu ausschließlich
Radar und Laser bei Geschwindigkeitsmessungen zum Einsatz.
Meßmethoden und Warnmöglichkeiten
Es existieren verschiedene technische Möglichkeiten, die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu erfassen.
Aus diesem Grund ist es leider nicht möglich, sämtliche Möglichkeiten durch ein einzelnes Gerät technisch zu erfassen.
Vielmehr müssen Kombigeräte (2-in1) oder mehrere Geräte parallel betrieben werden, um sicher ausreichenden Schutz zu erreichen.
Die untenstehende Übersicht erläutert die zum Einsatz kommenden Meßmethoden und erklärt, gegenüber welchen ein Radarwarner oder ein GPS Blitzerwarner einen ausreichenden Schutz bietet.
1.) Mobile Radarmessung:
Das Meßgerät kann in einem Fahrzeug oder auf einem Stativ am Straßenrand installiert werden.
Es kontrolliert den ankommenden Verkehr und ist bis in eine Entfernung von 40 m wirksam.
Dabei trifft die Radarstrahlung auf das Fahrzeug und wird reflektiert.
Bewegt sich das Fahrzeug auf die Meßanlage zu, erhöht sich die Frequenz der reflektierten Strahlung.
Daraus wird das Tempo errechnet. Liegt es über dem Limit, wird ein Foto („mit Blitz“) ausgelöst, um Kennzeichen wie Fahrer festzuhalten.
Auf dem Foto wird das gemessene Tempo eingeblendet. Von diesem werden je nach Gerät Toleranzen von 3..5 km/h abgezogen.
Sind weitere Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung im Abstand von weniger als 20m Abstand auf dem Foto, darf die Messung nicht verwendet werden.
Mögliche fehlerhafte Messungen, etwa durch Reflexionen, können durch einen Sachverständigen anhand des Fotos meist erkannt werden.
- mit Abstand am häufigsten angewandte Methode zur flexiblen Geschwindigkeitsüberwachung, europaweit im Einsatz
- rechtzeitige Warnung durch einen Radarwarner problemlos möglich.
2.) Fixe Radarmessung (Starenkasten mit Radarstrahlen):
Das Meßgerät ist fest am Straßenrand in einer Box installiert.
Es kontrolliert den ankommenden Verkehr und ist bis in eine Entfernung von 40 m wirksam.
Dabei trifft die Radarstrahlung auf das Fahrzeug und wird reflektiert.
Bewegt sich das Fahrzeug auf die Meßanlage zu, erhöht sich die Frequenz der reflektierten Strahlung.
Daraus wird das Tempo errechnet. Liegt es über dem Limit, wird ein Foto („mit Blitz“) ausgelöst, um Kennzeichen wie Fahrer festzuhalten.
Auf dem Foto wird das gemessene Tempo eingeblendet. Von diesem werden je nach Gerät Toleranzen von 3..5 km/h abgezogen.
Sind weitere Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung im Abstand von weniger als 20m Abstand auf dem Foto, darf die Messung nicht verwendet werden.
Mögliche fehlerhafte Messungen, etwa durch Reflexionen, können durch einen Sachverständigen anhand des Fotos meist erkannt werden.
- selten in Deutschland genutzt, häufig europaweit im Einsatz, insb. Schweiz und Österreich
- rechtzeitige Warnung durch einen Radarwarner problemlos möglich
- rechtzeitige Warnung durch einen GPS Blitzerwarners problemlos möglich.
3.) Streckenradar (Section Control):
"Stationäre Messanlagen sind nur kurz vor und kurz hinter dem Standort wirksam", sagt das Bundesverkehrsministerium.
Deswegen forderten viele Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar die Einrichtung von "Section Control" - Abschnittskontrollen für Baustellen und andere gefährliche Autobahnstrecken.
So soll die Einhaltung von Tempolimits durchgesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden. So funktioniert "Section Control":
"Section Control" funktioniert folgendermaßen: Am Beginn und am Ende der Strecke werden Fahrzeug und Fahrer automatisch mit einer Digitalkamera fotografiert.
Zudem wird die Zeit für das Durchfahren des Abschnitts gemessen, um das Durchschnittstempo zu ermitteln.
IIm europäischen Ausland bereits gang und gäbe In anderen Ländern wie Italien oder den Niederlanden ist das Strecken-Radar längst erprobt.
Auch in Österreich sei "Section Control" eine Erfolgsgeschichte, sagen die Behörden.
Die ersten Anlagen wurden 2003 in einem Tunnel der A22 und 2004 auf einem unfallträchtigen alpinen Abschnitt der A2 eingerichtet.
Zunächst wird "Section Control" in Deutschland nur erprobt.
Der Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages, der sich mit "Section Control" beschäftigte, sprach sich schließlich mit knapper Mehrheit dafür aus, zunächst einen Versuch zu starten.
Dazu soll eine Strecke ausgesucht werden, auf der sich innerhalb von drei Jahren auf einem Kilometer mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden ereignet haben.
Der Gesetzgeber solle die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Wichtig sei, dass die erhobenen Daten nur für die Tempoüberwachung verwendet werden dürfen.
Die Daten von korrekt fahrenden Autofahrern müssten sofort gelöscht werden.
- rechtzeitige Warnung durch Nutzung eines GPS-warners problemlos möglich.
4.) Lasermessung:
Damit kann der ankommende wie auch der abfließende Verkehr bis zu rund 300m Entfernung kontrolliert werden.
Das Gerät wird mit der Hand oder auf einem Stativ betrieben. Dabei werden unsichtbare Lichtimpulse ausgesendet, die das Autokennzeichen reflektiert.
Aus der Laufzeit dieser Impulse errechnet sich das Tempo. Auch hier werden 3km/h Toleranz vom Meßergebnis abgezogen.
Für eine gültige Messung muß das Kennzeichen mit Hilfe eines Visiers angepeilt werden. Messungen durch Autoscheiben sind nicht zulässig.
Werden nicht alle ausgesandten Signale störungsfrei wieder empfangen, etwa wegen eines stark verschmutzten Autos, bricht das Gerät die Messung automatisch ab.
Das gilt auch, wenn einzelne Werte außerhalb der Toleranz liegen, etwa durch Verwackelung.
Da beim Lasern kein Foto gemacht wird, muß das Fahrzeug sofort nach der Messung angehalten werden, um neben den Meßwerten die Fahrer- und Fahrzeugdaten zu protokollieren.
Mögliche fehlerhafte Messungen sind wegen des fehlenden Fotos schwieriger nachzuweisen.
- europaweit im Einsatz, insbesonders in der Schweiz und in Österreich
- rechtzeitige Warnung durch Nutzung eines Radarwarners möglich, nur wenn vorausfahrendes Fahrzeuge gemessen wird.
- eine ideale Lösung ist die vollständige Verhinderung einer Messung durch Einsatz eines Laserjammer, dies ist aber verboten (z.B. Blinder M-27).
5.) Infrarotmessung:
Damit kann nur der ankommende Verkehr bis zu rund 50m Entfernung kontrolliert werden.
Das Gerät wird in der Hand oder auf einem Stativ betrieben, das Tempo wird ähnlich der Lasermessung errechnet.
Auch hier werden 3km/h Toleranz vom Meßergebnis abgezogen. Die Messung läuft automatisiert und wird auf Video aufgezeichnet.
Sind mehrere Fahrzeuge einer Fahrtrichtung im Meßbereich, ist die Messung ungültig.
Zwischen dem Gerät und dem Meßbereich dürfen keine Hindernisse (Schilder, Sträucher, parkende Autos) stehen.
Mögliche Fehlmessungen können von einem Sachverständigen anhand des Videos identifiziert werden.
- kaum in Deutschland genutzt, aber europaweit im Einsatz, insb. Italien
- Warnung technisch nicht möglich.
6.) Rotlichtblitzer bzw. Starenkasten mit Kontaktschwellen in der Fahrbahn:
Diese fest installierte Anlage errechnet das Tempo aus der Durchfahrtszeit zwischen vor ihr in der Straßendecke verlegten druckempfindlichen Kabeln.
Sie mißt nur den ankommenden Verkehr. Ein möglicher Verstoß wird mit Foto samt eingeblendetem Wert festgehalten.
Auch hier werden 3km/h Toleranz vom Meßergebnis abgezogen. Die Meßkabel müssen regelmäßig gesondert untersucht werden.
- häufig in Deutschland genutzt, europaweit im Einsatz, Standorte aber kaum wechselnd
- rechtzeitige Warnung durch Nutzung eines GPS-warners problemlos möglich
- Warnung durch Radarwarner technisch nicht möglich.
7.) Videonachfahrmessung:
Dabei fährt das Meßfahrzeug dem zu kontrollierenden Auto auf einer Strecke von mindestens 300m hinterher.
Eine Videokamera hält die Verfolgungsfahrt fest, ein an den Tacho angeschlossener Rechner ermittelt die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit auf der Verfolgungsstrecke.
Es erfolgt ein Toleranzabzug von 5 km/h. Bei Zweifel an den Werten kann ein Sachverständiger das Meßvideo überprüfen.
- in Deutschland regelmäßig auf Autobahnen genutzt, Fahrzeuge deutscher Marken der Mittel- und Oberklasse
- Warnung durch Radarwarner oder GPS Blitzerwarners technisch nicht möglich.
8.) Lichtschrankenmessung:
Die zwei Geräte steht in rund 60cm Höhe im rechten Winkel zur Straßenachse.
Die Lichtschrankenmessung wird mit 2 Lichtschranken betrieben, man kann die Fahrbahn aber auch die Gegenfahrbahn überwachen.
Die Zeit zwischen der Fahrt in den Meßbereich hinein und heraus wird gemessen und daraus die Geschwindigkeit errechnet. z.B. bei 50km/h (50.000m/60min./60sec. = 13,88m/sec. = 72ms/m)
Auch hier werden 3km/h Toleranz vom Meßergebnis abgezogen. Ein möglicher Verstoß wird mit Foto samt eingeblendetem Wert festgehalten.
Das neue Einseitensensor Meßgerät es 3.0 arbeitet einseitig und löst mittels optischer Lichtreflexionen ein Foto aus.
Zu erkennen ist das Gerät an einer flachen grauen Box mit 5 Linsen, die im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgebaut ist.
3..10 Meter in Fahrtrichtung dahinter steht der Rotlichtblitzer und die Kamera zur Aufnahme des Bildes.
- in Deutschland inzwischen häufiger genutzt, europaweit unbekannt
- Störung durch es 3.0 Blocker (Festeinbau) möglich aber verboten.
- Warnung durch Radarwarner oder GPS Warner bzw. Laserjammer technisch nicht möglich
Quelle:
Auto-Bild 2004 (überarbeitet von fritz prenninger)