Urheberrecht

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                                                                                         Wels, am 2015-12-24

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~015_b_PrennIng-a_elektronik-urheberrecht (xx Seiten)_1a.pdf



In Eigener Sache.

Aus gegebenem Anlaß möchte ich zum Urheberrecht meine möglicherweise nicht gesetzeskomforme Meinung hier kundtun.
Ich betreibe tausende Internetseiten und wahrscheinlich ist auch vieles nicht Gesetzeskonfom, aber nach meinem Gefühl mache ich nichts anderes als Milionen Andere auch.
Was nicht heißen soll, dann sei es in Ordnung.
Wenn man sich etwas mit dem Urheberrecht beschäftigt stellt man schnell fest.
Es gibt ein Gesetz aber die Juristen legen dies einmal so und einmal so aus.
Und es gibt keine einheitliche EU-Regel, viele ist sehr ähnlich aber nicht gleich.
z.B. Ich hatte auf meinen Seiten kein Impressung. Abmahnung jede Seite muß ein Impressum haben.
Jetzt haben alle tausenden Seiten ein Impressum. Jetzt lese ich diese meine  Internetseiten dürfen kein Impressum haben.
Soll ich mit 75 noch Jus studieren. Welche Blödmänner sind da unterwegs.
Mein Hausverstand sagt mir Impressum ist natürlich sinnvoll ich kann mit dem Seitenbetreiber sofort in Kontakt treten und brauche nicht umständlicherweis über den Provider suchen.


1. Anleitungen
Manche beklagen sich, das ich Ihre Anleitung - über was auch immer (von der WC-Spülung bis zur Software) - auf meinen Seiten übernommen habe.
Jede meiner Seiten hat eine Quellenangabe und ein Impressum.
Bedenken Sie, bisher habe ich als meine Lösung aus Ihrer Anleitung meine daraus gemacht, es ist nur Zeitaufwendig und keiner hat einen Nutzen.
Auch Anleitungen die ich in akribischer Kleinarbeit erstellt habe sind ohne Angabe meiner Quelle auf allen möglichen Seiten zu finden.
Ich freue mich wenn wer meine Seiten übernimmt, aber bitte mit Quellenangabe.
Alle Fremdinhalte habe bei mir eine Quellenangabe.
All die Fremdseiten wernden nicht gewartet, daher ohnehin alles veraltet.
Sehen sie immer die ORIGINAL Seiten an.
Sind Sie der Meinung ich verletze Ihre Urheberrechte - kein Problem - E-Mail an mich - es wird alles was Sie wünschen gelöscht.

2. Inhaltsverzeichnisse & Stücklisten
Seien Sie doch froh wenn ich Werbung für Ihr Buch mache. Das BUCH Inhaltverzeichnis zeigt jedem gleich ob er genau so eim BUCH braucht.
Wo ist bei einem Inhaltsverzeichnis die persönliche geistige Schöpfung. Diese Verzeichnisse sind fast immer der Bestandteil der Leseprobe.
Überall kostenlos downloadbar, aber justamend auf meiner Seite darf es nicht sein. Wollen Sie nur Recht haben, oder sind sie ein Abmahn-Anwalt der nur das Geld sieht.

3. Verlinkungen und Linksammlungen.
Freuen Sie sich doch wenn Linksammlungen von Ihrer Seite mit Quellangabe übernommen werden.
Erstens, werden nur brauchbare gut Linksammlungen übernommen.
Zweitens, regen Sie sich unnötigerweise auf wird Ihre Linksammlung gelöscht aber alle Ihre Links sind dann in meiner Linksammlung zu finden halt dann ohne Ihre Quelle.
Auch eine Linksammlung hat mit einer persönlichen geistigen Schöpfung nichts zu tun.
Linksammlungen erstellen ist nur sehr Zeitaufwendig. Viele meiner Linksammlungen werden ohne Erlaubnis von mir kopiert.
Ich freue mich wenn meine Links von Interesse sind, aber bitte mit Quellenangabe.

4. Adressen und Telefon-Nummern e-mail-Adresse.
Ich verstehe jeden dessen persönliche Daten unerlaubter Weise im Internet stehen.
Allerdings habe ich kein Verständnis wenn Firmennamen samt Adresse und Tel.-Nr nicht auf meiner Seite stehen sollen wenn ich diese im Internet gefunden habe und dort weit über  1.000x gefunden werden.

5. Bilder
Ja, es sind jede Menge Abbildungen Bilder und Fotos auf meinen Seiten zu finden die nicht ich gemacht habe.
Ja, es besteht Schutz auf das persönliche Bild.
Jeder lädt Fotos im Internet hoch, unter Google Fotos auf hunderte Seiten zu finden, warum sollen genau diese Bilder nicht auf meiner Seite sein wenn es auf allen anderen Seiten ohnehin nicht stört.
Für mich ist ein Foto nur privat wenn man es nicht ins Netz hochlädt.
Auch meine Fotos sind auf allen möglichen Seiten zu finden obwohl ich keine Erlaubnis erteilt habe.


Mit freundlichen Grüßen
fritz prenninger








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Ob und was geschützt ist, ergibt sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Dieses spricht hier von der sogenannten „Schöpfungshöhe“.
Danach sind Leistungen nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie ein gewisses Maß an Kreativität haben.
Das heißt, wenn eine individuelle Leistung erbracht wurde, die in einer ausreichenden Weise als schöpferisches Arbeitsergebnis zu werten ist, dann kann auch das Design von Websites geschützt sein.
Allerdings ist die Hürde, die dafür von den Gerichten angesetzt wird, sehr hoch.

Grundsätzlich ist eine Homepage als fertiges, sichtbares Produkt nicht unmittelbar dem Urheberschutz unterstellt.
Dies liegt daran, dass das Urhebergesetz (UrhG) nur solche Werke schütz, die auf einer persönlichen geistigen Schöpfung beruhen.



Rechtsgrundlagen und Urheberrecht bei Websites

Können Websites, Layouts und Bilder urheberrechtlich geschützt werden?

Das Urheberrecht schließt also explizit nur "Werke" ein, bei denen eine schöpferische Eigenleistung zu erkennen ist.
Im Fachdeutsch spricht man hierbei von einer gwissen "Schöpfungshöhe".
 Es ist im Umkehrschluss also nicht ausreichend, Inhalte nur mit Sorgfalt und Fleiß (und sei er auch noch so bewundernswert) zusammenzustellen.
Statt dessen muss bei der Frage nach dem Schutz durch das Urheberrecht klar erkennbar sein, dass etwas wirklich Neues - und sei es auch nur zu einem kleinen Teil - in eigener Leistung geschaffen wurde.


Urheberrecht beim Layout und dem "Look & Feel" einer Website

Das reine Erscheinungsbild einer Website erreicht - zumindest in der Auslegung des Urheberrechts - nicht die notwendige Schöpfungshöhe, um den Schutz des Urheberrechts zu genießen.


Urheberrecht bei HTML-Quelltexten und CSS-Stylesheets


Urheberrecht beim Content einer Website

keine notwendige Schöpfungshöhe erreichen im Normalfall

  • einfache Beschreibungstexte ("Die Speicherkarte verfügt über eine Kapazität von 4GB"),
  • Nachrichten und Kurzmeldungen ("Hightech-Olympiade beginnt: Die IFA startet mit Ausstellerrekord"),
  • Zahlen und Fakten,
  • Werbeslogans (aber: Schutz als registrierte Marke möglich!) sowie
  • einfache Gestaltungselemente.

Dagegen dürften ausführlichere Beschreibungstexte, persönliche Erfahrungsberichte (wie z.B. in Blogs/Weblogs) und ähnliches im Regelfall schützenswerte Werke im Sinne des Urheberrechts sein.


Fotos und Lichtbilder

Fotos und Lichtbilder sind in jedem Fall "Werke" im Sinne des Urheberrechts und damit unmittelbar schützenswert.
Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Bilder in keinem Maße als künstlerisch - oder in anderer Hinsicht - wertvoll erscheinen mögen, wie z.B. Schnappschüsse.
Fotos genießen damit urheberrechtlichen Schutz, unabhängig von einer etwaigen Schöpfungshöhe.




Der Copyright-Vermerk und seine Bedeutung

Im Rahmen der deutschen Rechtssprechung kommt dem bekannten Copyright-Vermerk keine Bedeutung zu:
Werke im Sinne des Urheberrechts sind automatisch urheberrechtlich geschützt, ohne dass es einer expliziten Kennzeichnung durch den Copyright-Vermerk bedarf.



Quelle:
http://www.plagaware.de/informationen_plagiate/urheberrecht_copyright_website

http://www.internetrecht-rostock.de/webseite-urheberrecht.htm

https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/Services_Links/Download/Urheberrecht/Urheberrecht-und-verwandte-Schutzrechte.pdf






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Homepageklau:

Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten und deren Inhalt


Zusammengefasst gelten folgende 5 Maximen, an die sich jeder Webdesigner halten sollte:

1. Das was technisch auch ein Jedermann kann, ist nicht schützfähig.
2. Suchmaschinenoptimierte Internet-Auftritte sind regelmäßig urheberrechtlich geschützt
3. Inhalte (Fotos, Grafiken, Animationen, Tabellen, Texte) sind losgelöst von dem Schutz der gesamten Homepage schutzfähig.
4. Das reine Design (Liniengebung, Layout, Farbe, Struktur) ist als solches nur dann geschützt, wenn besonders individuelle und prägende Faktoren hinzutreten.
5. Unveränderte Übernahmen sollten möglichst unterbleiben, da jedenfalls im geschäftlichen Bereich wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche bestehen können.

http://www.drweb.de/magazin/homepageklau-urheberrechtlicher-schutz-von-webseiten-und-deren-inhalt/



So erstellen Sie Ihre eigene Homepage:

Was Sie über Impressum, Domain, Urheberrecht & Co. wissen müssen

http://www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/7607-so-erstellen-sie-ihre-eigene-homepage-was-sie-ueber-impressum-domain-urhebrrecht-a-co-wissen-muessen.html




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Impressum: Fritz Prenninger, Haidestr. 11A, A-4600 Wels, Ober-Österreich, mailto:[email protected]
ENDE