Versicherung

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                                                                                         Wels, am 2020-02-18

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~015_b_PrennIng-a_haus-versicherung (xx Seiten)_1a.pdf



                          Richtig Versichern
Die Bausaison hat längst begonnen.
Ganze Familien arbeiten im Schweiße ihres Angesichts an einer schöneren Zukunft im eigenen Heim.
Und die bisher in das Bauvorhaben investierten Summen waren bereits beachtlich.
Damit nicht durch ein unvorhersehbares Ereignis womöglich die ganze Arbeit vergeblich war, empfiehlt es sich, schon jetzt eine Versicherung abzuschließen.
Denn die Annahme, dass ein Schadensfall unwahrscheinlich ist, solange das Haus nicht bewohnt werden kann, ist leider falsch.

Feuer
Ein unfertiges Haus ist für Blitzschlag genauso anfällig wie jedes andere, und die Tafel "Betreten der Baustelle verboten" hat noch selten neugierige Baustellenbesucher davon abgehalten, ihre Zigaretten achtlos in einen Winkel zu werfen, in dem womöglich ölgetränkte Papierfetzen oder Putzlappen deponiert wurden.
Die meisten Feuerversicherer bieten speziell für solche Häuser eine eigene Vertragsvariante, die sogenannte Rohbauversicherung, an. Sie ist bei Abschluß einer Feuerversicherung auf zehn Jahre in den Versicherungsschutz inkludiert und bewirkt eine wesentlich günstigere Prämie für die ersten zwölf Monate.
Am besten ist, man vereinbart schon zu Beginn der Versicherung, dass die Vertragssumme jährlich entsprechend dem Baukostenindex angehoben wird.
So hat man die Gewähr, zu jeder Zeit nach einem Schadensfall vollen Ersatz zu erhalten.
Natürlich ist dafür auch eine jährlich geringfügig höhere Prämie zu zahlen.
Das sollten einem aber richtige Summen wert sein.
Denn nach einem Brand hat man ohnehin schon Unannehmlichkeiten zur Genüge.
Da sollte man wenigstens sicher sein können, dass man nicht auch finanziell ganz von vorne anfangen muß.
Sturmschäden
Obwohl sich die Elementarereignisse grundsätzlich nicht vorausberechnen lassen, läßt sich aus der Statistik unschwer lesen: die Intervalle zwischen dem Eintritt von Sturmkatastrophen werden immer kürzer.
Schwere Stürme kommen im langjährigen Durchschnitt zweimal jährlich vor.
Für Sturmschäden am Eigenheim ist grundsätzlich die Gebäude-Sturmschadenversicherung zuständig.
Der Deckungsumfang erstreckt sich auf alle Baubestandteile.
Was ist darunter zu verstehen?
Zunächst einmal die Kamine, Rauchfänge, Dacheindeckungen samt den dazugehörigen Verblechungen (Dachrinnen und Abflußrohre), Dachkonstruktionen, Blitzschutzanlagen, Decken und Mauern.
Wird das Gebäude nicht industriell oder gewerblich genutzt, so werden im Sinne der Versicherungsbedingungen auch Elektro-, Gas- und Wasserleitungs installationen samt dazugehörigen Meßgeräten, Beheizungsanlagen sowie Aufzüge als Baubestandteile angesehen und dafür bei Beschädigung Ersatz geleistet.
Hat der Sturm das Dach einmal abgedeckt, so können Regen, Schnee oder Hagel ungehindert in das Haus eindringen.
In der Folge treten naturgemäß Schäden an Tapeten, Malereien, Fußböden, Decken- und Wandverkleidungen und Spannteppichen auf.
Auch in diesen Fällen leistet die Gebäude-Sturmschadenversicherung Schadenersatz.
Nicht gedeckt sind von vornherein Sturmschäden an Antennenanlagen und Verglasungen, ebenso nicht die Kosten für Aufräumungs- und Abbrucharbeiten, doch können diese auf Grund besonderer Vereinbarungen mitversichert werden.
Hat man selbst zur Behebung der Sturmschäden Eigenleistungen erbracht, so werden diese selbstverständlich auch von der Versicherung ersetzt.
Auch die Kosten notwendiger Umdeckungsarbeiten übernimmt der Versicherer.
Leitungswasser
Wenn eine Wasserleitung leck wird, egal ob es sich um Zu- oder Ableitungsrohre handelt, dann vergütet die Gebäude-Leitungswasserschadenversicherung jene Schäden am Haus, die durch ausgetretenes und eingesickertes Wasser entstanden sind.
Häßliche, sich rasch ausbreitende Wasserflecken an den Wänden und abbröckelndes Mauerwerk sind nur die ersten Zeichen eines Wasserrohrbruchs.
Meist ist es dann nur eine Frage von Minuten, bis die Wohnräume unter Wasser stehen.
Dabei kommen nicht selten Verfliesungen, Parkettböden und Tapeten zu Schaden.
Die Gebäude-Leitungs wasserschaden ver sicher ung kommt auch für diese Kosten auf. Ebenso gedeckt sind auch die Instand setzungarbei ten an den schadhaften Rohren.
Unterversicherung
Die hier erwähnten Versicherungssparten sind grundsätzlich Neuwertversicherungen und sollen im Ernstfall die Neuan schaffungen der zerstörten Sachen ohne zusätzliche Eigenleistung ermöglichen. Voraussetzung dafür:
Der Versicherungsnehmer ist richtig versichert. Probleme wirft ein Schaden nur dann auf, wenn die Versicherungssumme, die ja vom Kunden selbst bestimmt wird, niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hauses.
Denn die Entschädigungen richten sich immer nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Ver sicherungs wert und machen nur dann hundert Prozent des erlittenen Schadens aus, wenn diese beiden Beträge gleich hoch veranschlagt worden sind.

Genau kalkulieren
Gerade Eigenheimbesitzer laufen bei der Festsetzung der Versicherungssumme Gefahr, nur die Kosten des Baumaterials, nicht aber die eigene Arbeitsleistung und die der Familienangehörigen heranzuziehen.
Und hat auch ursprünglich die Versicherungssumme gestimmt, so haben vielleicht Anbauten, Umbauten oder Dachausbauten den Wert des Hauses erheblich angehoben.
Wurde diesem Umstand aber auch durch eine entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme Rechnung getragen?
Wenn nicht, dann stimmt die Versicherungssumme mit dem aktuellen Neubauwert nicht mehr überein, und die Versicherung kann unter Umständen nur einen Teil des Schadens ersetzen.
Dazu ist sie durch das Versicherungsvertrags-Gesetz verhalten.
Die exakte Kalkulation des Neubauwerts ist eine zeitraubende und mit Kosten verbundene Angelegenheit.
Am besten ist daher, man bedient sich bei der Berechnung der Versicherungssumme für die Feuer-, Sturmschaden- und Leitungswasserversicherung des offiziellen Kubaturpreises.
Er gibt den Wert des Hauses pro Kubikmeter an, wobei allerdings nur eine durchschnittliche Ausstattung der Berechnung zugrunde liegt.
Teure Fliesen, Stuckfassaden oder etwa Zentralheizungsanlagen sind in diesem Kubikmeterpreis nicht einkalkuliert.
Derzeit liegt dieser pauschalierte Betrag bei ca. 200 €.
Für die Grund- und Kellermauern unter Erdniveau beträgt er ca. 100 €, wobei regionale Abweichungen möglich sind.
Beide Werte enthalten nicht die Umsatzsteuer.
Und hier eine kleine Hilfe, wie man die "richtige" Summe ermittelt:
Grundfläche mal Höhe der Kellerräume bis Erdniveau, multipliziert mit 100 €, plus Grundfläche mal Gebäudehöhe (berechnet vom Erdniveau bis Oberkante des obersten Geschosses), multipliziert mit 200 €.
Zum Gesamtbetrag ist dann noch die Mehrwertsteuer hinzuzuaddieren.
Diese Vorgangsweise ist auch alljenen zu empfehlen, die ihr Haus schon seit längerer Zeit bewohnen und die Ver sicherungssumme seinerzeit auf Grund der alten Rechnungen festgesetzt haben.












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Impressum: Fritz Prenninger, Haidestr. 11A, A-4600 Wels, Ober-Österreich, mailto:[email protected]
ENDE