http://sites.schaltungen.at/haus/allgemeines Wels, am 2020-02-18BITTE nützen Sie doch rechts OBEN das Suchfeld [ ] [ Diese Site durchsuchen]DIN A3 oder DIN A4 quer ausdrucken
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HAUS
WISSENSWERTES
1. Benützungsbewilligung:
Wir weisen daraufhin, dass nach Beendigung der vom Auftraggeber selbst durchzuführenden lnnenfertigstellungsarbeiten (Wand- und Bodenbeläge, Sanitätsgegenstände, div. Geländer, etc.) welche in der Regel 3 bis 6 Monate dauern, die Benützungsbewilligung zu erwirken ist. 2. Sanitärinstallation: Schmutzwasserkanäle dienen lediglich zur Ableitung von Fäkalfracht und sind keine „Müllsammler" (Verstopfungsgefahr). Abfälle wie Katzenstreu, Hygieneartikel, Zigarettenkippen und Reste von Farben, Lacken, Lösungsmitteln, Baustoffen aller Art verstopfen die Kanalisation und gehören deshalb zum Müll (Mülltrennung), auch gebrauchtes Speiseöl darf nicht in den Ausguss. 3. Nassräume: Die Fugen verfliester Wände sind bedingt wasserdurchlässig. Um eine Durchfeuchtung der dahinter liegenden Wände zu vermeiden, ist eine geeignete Abdichtung vor dem Verfliesen vom Auftraggeber oder Fliesenleger, vorzusehen.
Besonders auf Verbindung der lchsen, Wand- und Bodenanschlüsse ist zu achten, damit kein Feuchtigkeitsschaden entstehen kann.
4. Wand- und Bodenbeläge: Durch die Trittschaldämmung der Fußbodenkonstruktion kann es zu Absenkungen des Estriches kommen.
Die Erneuerung der vom AG herzustellenden dauerelastischen Anschlussfugen in diesem Bereich (z.B.: Sockelleisten) unterliegt nicht der Gewährleistung.
Es kann, jahrzeitlich und temperaturbedingt, durchaus zu erheblichen Unterschieden bei den Trocknungszeiten kommen.
5. Dauerelastische Fugen: Übergänge zwischen verschiedenen Materialien oder Bauteilen sind keinesfalls zu verspachteln, sondern mit geeignetem dauerelastischem Material zu schließen.
Fugen, welche mit dauerelastischem Material abgedichtet werden, sind für einen problemlosen Betrieb laufend zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern (keine Gewährleistung!) - speziell bei Duschtassen, Badewannen und Außenfensterbrettern - diese sind bei Bedarf vom Auftraggeber zu erneuern!
6. Wandstöße: Bei Stößen unterschiedlicher Materialien ist eine Rissbildung unvermeidlich (speziell im Übergang geputzter Ziegel oder Gipsdielen zu Gipskartonwänden oder GKF Dachausbau zwischen Ziegelmauerwerk). Diese Übergänge dürfen auch nicht zugespachtelt werden, sondern sind gegebenenfalls bei Verfliesungen mit geeignetem dauerelastischem Material oder bei Anstrichen mit übermalbarem, geeignetem dauerelastischem Material zu versehen.
7. Notkamin:
Vor einer eventuellen Inbetriebnahme des von der Baubehörde vorgeschriebenen „Notkamins" ist der zuständige Rauchfangkehrermeister zu verständigen, da dann für diesen Kamin die Kehrverpflichtung besteht. Der beim Kamin vorhandene Kondensatabfluss ist regelmäßig zu entleeren bzw. ·eine Entwässerung (z.B.Hebeanlage) herzustellen. 8. Innenputz: Die Oberflächen sind malerfertig hergestellt. Die malfertige Ausführung ist vom AG herzustellen. 9. Estrich: Während der Austrocknungsphase dürfen auf dem Estrich keine schweren Gegenstände (z.B.: Palette mit Fliesen oder Gipskartonplatten, Möbel, Öfen, etc.) gelagert werden.
Es können dadurch Spannungsrisse entstehen. Vor der Aufstellung eines Kachelofens bzw. freistehenden Ofens ist unbedingt abzuklären, ob die Statik der Decke eine Aufstellung zulässt.
10. Spitzboden: Der sogenannte Spitzboden ist über einen Dachaufstieg T30 erreichbar. Diese Treppe hat nicht den gleichen Wärmeschutz wie die gesamte Konstruktion und ist bei Bedarf vom AG zu ergänzen.
Für eine Einlagerung von schweren Gütern ist die Dachgeschossdecke nicht ausgelegt (Zangendecke aus Holz). Die Fläche darf max. mit 130 kg/m? belastet werden.
Punktkontrollbelastungen sind nicht zulässig.
11. Elektroverteiler: Im Bereich des Elektroverteilers dürfen keine Befestigungen (Haken, Schrauben, etc.) montiert werden, da in diesem Bereich die Hauptzuleitung und die gesamte Verkabelung unter Putz zusammengezogen ist.
12. Fenster:
Der Außenfensterstock, die Außenfensterbank sowie die Anschlussfugen sind regelmäßig mit geeigneten Mitteln zu reinigen. Abgesetzter Flugrost greift das Fenster an und führt bei Nichtreinigung zur Verschmutzung der Fassade.
Die Wasserablaufschlitze sind von Verunreinigungen frei zu halten.
Beachten Sie auch die Pflegeanleitung (eventuell Homepage) des Fensterherstellers im Internet.
13. Holzelemente: Durch regelmäßige Pflege vermeiden Sie das Abwittern der Holzelemente.
Die Holzelemente sind 2 x imprägniert - Drittanstrich wäre durch den Auftraggeber erforderlich
14. Außenwasseranschlüsse: Bei der Montage von Wasserhähnen im Außenbereich ist darauf zu achten, dass der Anschluss an die Fassade abgedichtet wird. Im Winter müssen die Leitungen entleert werden, da es sonst zu Frostschäden kommen kann. 15. Terrasse: Es wird darauf hingewiesen, dass laut Ö-NORM der Höhenunterschied zwischen Terrassentüre-Unterkante und fertigem Terrassenbelag mindestens 15 cm betragen muss (ca. 1 Stufenhöhe). 16. Fassade: Die Fassade soll keinesfalls mechanisch belastet werden.
Dies gilt auch für Schnee, Eis und Erdmaterial, um eine Durchfeuchtung zu verhindern.
17. Lüften und Feuchte: Behindern Sie nicht die Austrocknung der Mauern in den ersten Jahren durch Wandverschalungen, Wandverkleidungen, Bespannungen, Wandteppichen etc. Möbel und Schränke nicht direkt an die Außenwand stellen, 10 cm Lüftungsabstand vorsehen.
Dies gilt auch für Kellerräume.
Keine Wäsche in den Wohnräumen trocknen! Wandoberflächen müssen diffusionsfähig bleiben (pro Nacht/Person wird 1 Liter Wasser abgegeben). 18. Regeln zum Lüften und Heizen: Täglich bei jeder Witterung alle Räume lüften. Dazu alle Fenster und Türen öffnen um einen möglichsten Durchzug zu schaffen (Stoßlüftung). 19. Schäden vermeiden: ACHTUNG
beim Bohren in Wänden, Decken und Fußböden, im Besonderen in der Küche und Bädern, damit keine Haustechnikleitungen beschädigt werden.
Niemals in den Kamin bohren, es besteht sonst Vergiftungsgefahr! 20. Energie sparen: Die Heizungsthermostate mit Beihilfe des Installateurs einstellen.
Den Heizkreislauf im Sommer deaktivieren, Energiesparlampen und Elektrogeräte mit dem Energiesparsiegel benützen.
21. Naturmasse: Ihr Haus wird in Handarbeit hergestellt und es können innerhalb der Norm liegende Maßabweichungen gegenüber den Plänen auftreten.
Vor Beginn sämtlicher Ausbauarbeiten müssen Ihre beauftragten Professionisten (Tischler, Stufenbeläge, etc.) Naturmaß nehmen.
22. Versicherungen: Versicherungen sind im geeigneten Ausmaß vor Baubeginn vom AG abzuschließen (bei Bedarf helfen wir ihnen gerne über unseren Versicherungsmakler). I23. nspektion und Wartung: Der Errichter Ihres Hauses kann nicht für Mängel und Schäden in die Gewährleistungspflicht genommen werden, wenn diese aus unterlassener oder unzulänglicher Instandhaltung und Wartung resultieren.
INSPEKTIONSGRUNDLAGEN
DCHER, ABLÄUFE, REGENSINKKASTEN etc. monatlich Reinigung von Ein- und Überläufen (Regensinkkästen, Schneefänge, Regenabfallrohre, Schneefanggitter): Entfernung von Bewuchs und verkrustetem Schmutz: Regenrinnen, Laubfanggitter, Ab- und Überläufe säubern: Pumpensümpfe, die nicht am Kanal angeschlossen sind (z.B.: Kelleraußenstiege) sind bei jedem Niederschlag zu kontrollieren und gegebenenfalls zu entleeren. FENSTERIAUSSENTOREN jährlich Sichtkontrolle des Anstrichs: Sichtkontrolle der Außenanschlüsse, besonders der dauerelastischen Abdichtungen: Beachten der Pflege- und Wartungsanleitungen des Herstellers:
DICHTUNGEN JÄHRLICH
Sitz und Zustand der Dichtungsprofile prüfen, gegebenenfalls mit Talkum pflegen. Versprödete, beschädigte Dichtungen nur vom Fachmann ersetzen lassen. Reinigung der Entwässerungsöffnungen in Falzen und Regenschienen Beschläge mit harzfreiem Fett (Nähmaschinenöl, Vaseline; etc.) nachfetten, nachjustieren ggf. durch den Fachmann, wenn Spezialwerkzeug erforderlich ist. KELLERLICHTSCHÄCHTE monatlich Laub und Schmutz entfernen, damit kein Wasser über das Kellerfenster eindringen kann. ROLLLADEN JHRLICH Sichtkontrolle der Anschlussfugen. Dauerelastische Dichtungen prüfen. Beachten der Pflege- und Wartungsanleitungen des Herstellers. ENTWÄSSERUNGEN monatlich Kontrollschächte und Bodeneinläufe öffnen, reinigen und spülen. Hebeanlagen: Pumpenfunktion, Schwimmerschalter prüfen, bei offenen Anlagen Pumpensumpf reinigen. Rückstauklappen sind wöchentlich zu reinigen und zu überprüfen (eventuell Wartungsvertrag). WASSERLEITUNG halb-jährlich Absperrventile 1x schließen und öffnen Außen liegende Zapfstellen vor Beginn der Minustemperaturen entleeren. AUSSENANLAGEN jährlich Anstriche von Metall- und Holzteilen inspizieren, ggf. ausbessern und erneuern. HEIZUNGSANLAGE GENERELLhalb-jährlich Heizkessel/-therme vom Fachmann warten lassen (Brennereinstellung, ggf. Kesselreinigung, etc.). Inspektion durch den Rauchfangkehrer. Druck und Wasserstand des Heizungssystems mehrmals jährlich überprüfen und gegebenenfalls nachfüllen, damit die volle Heizleistung erreicht wird. Regelmechanismen der Fußbodenheizung mehrmals jährlich Heizkörper entlüften und gegebenenfalls nachfüllen, damit die volle Heizleistung erreicht wird. Beachten Sie die Pflege- und Wartungsanleitungen des Herstellers. HAUSTECHNISCHE ANLAGEN halb-jährlich Fl-Schalter auslösen (am besten am Tag der Sommerzeit-Umstellung) Blitzschutz: Kontrolle aller sichtbaren Teile und der Erdung (nach einem Blitzeinschlag durch einen Fachmann). Die vorhandenen Fundamenterder ersetzen keinesfalls eine Blitzschutzanlage. Brandschutzeinrichtungen, z.B.: Feuerlöscher, Sprenkelanlage, Schutzfilter sind regelmäßig auszutauschen. Feuerlöscher sind laut Baubescheid zu montieren und laut gesetzlicher Vorschrift überprüfen zu lassen. HEIZUNGSANLAGE - ÖL jährlich ÖI-/Erdtanks sowie Brennstofftanks müssen gemäß Herstellerrichtlinien überprüft werden.
Es wird empfohlen Öltanks alle 5 bis 8 Jahre zu reinigen.
SICKERSCHACHTE ALLE 3-jährlich Sickerschächte sind beim Nachlassen der Sickerwirkung, jedoch in Abständen von max. 3 Jahren zu entschlammen.
Dabei ist auch die darunter befindliche Filterschicht (z.B.: Schotter) zu entfernen und gegen eine neue Filterschicht auszutauschen.
Sollte bei Sehachtabdeckungen eine ausreichende Tragfähigkeit durch Alterung oder Überlastung in Zweifel stehen, sind die Sehachtabdeckungen auszutauschen.
WINTERMASSNAHMEN jährlich Flachdächer, Dachrinnen, Wanddurchführen, Hängerinnen, Regensinkkästen, Fensterbretter, Lichtschächte, Traufenpflaster und dgl. sind vom Schnee und Eis rechtzeitig zu befreien (abschaufeln, auftauen mit heißem Wasser).
Bei Bedarf ist eine Heizung einzubauen. Wege, Terrassen, Zufahrten sowie der Gehsteig vor dem Eigengrund sind von Schnee und Eis zu befreien, um bei Unfällen etwaige Haftungsfragen auszuschließen.
Schnee- und Eisräumung von der Fassade.
Heizungs- bzw. Wasserleitungen in einem nicht beheizten Raum, sind zu entleeren (Frostgefahr). BEWEGUNGEN 3-jährlich Durch üblich, während und nach der Bauzeit, auftretende Setzungen und Bewegungen ist eine fallweise Rissbildung unvermeidlich.
Derartige Risse können in einem Zeitraum von 2-3 Jahren entstehen.
Die Ausbesserung solcher Risse, sofern diese keinen größeren Umfang annehmen, gehören zu den Nebenleistungen der Malerarbeiten und unterliegen nicht der Gewährleistung.
Dieser Zeitraum ist auch für die Ausscheidung der Baufeuchte erforderlich.
RICHTIGES LÜFTEN Hinweise zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden, Kondensation sowie Schimmelbildung durch raumklimatische Einflüsse In diesem Merkblatt möchten wir Ihnen ,,richtiges Lüften" näher bringen, da mangelndes Wissen über diese Thematik in der Vergangenheit zu häufigen Problemen geführt hat und wir es als unsere Aufgabe sehen, Sie entsprechend darüber zu informieren. 1. GRUNDWISSEN: Generell kann warme Luft mehr Wasser binden, als kalte Luft. Wird Luft abgekühlt, kann sie die Wassermengen nicht mehr halten, und wirft sie als Kondenswasser aus. Schimmel und Kondenswasser entstehen an jenen Flächen, wo die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft an zu kühlere Oberflächen trifft. (Bierflascheneffekt).
Das passiert auch an kalten Bauteiloberflächen, in Ecken
von Außenwänden, etc.
Daher ist dieser Faktor für die Aufrechterhaltung Ihres Wohnklimas und Ihrer Zufriedenheit in der kalten Jahreszeit von ganz besonderer Bedeutung.
Darüber hinaus ist es selbstverständlich auch sehr wichtig, dass Ihre Fußbodenheizungsanlage korrekt auf Ihre Wohneinheit einreguliert ist.
Die Einregulierung auf die Bedürfnisse des Eigentümers liegt in der Verantwortung des Eigentümers bzw. des Benutzers.
Dies durchzuführen ist in der ersten Kälteperiode sehr wichtig.
Eine schlecht oder gar nicht einregulierte Fußbodenheizung sorgt durch alleinige Einstellung des Thermostates zwar für eine korrekte Raumtemperatur im Bereich des Thermostates, aber die übrigen Räume können unter Umständen zu wenig beheizt sein.
Diese verringerte Temperatur in z.B. exponierten Zimmern, kann zu geringeren Oberflächentemperaturen führen, die wiederum eine perfekte Grundlage für Kondenswasserausfall bietet und in weiterer Folge das Wachstum von Schimmelsporen an der Oberfläche begünstigt.
Wird nur auf eine dieser beiden Faktoren nicht bewusst eingegangen, kann es schon zu oben beschriebenen Problemen kommen.
LUFTFEUCHTIGKEIT
2.1.Allgemeines Die Feuchtigkeit in Innenräumen wird hauptsächlich von zwei Quellen bestimmt, und zwar einerseits die Baurestfeuchte, andererseits die von den Bewohnern zugeführte wohnbedingte Feuchtigkeit. 2.2. Die Baurestfeuchte Baubedingte Feuchtigkeit tritt insbesondere aus massiven Bauteilen aus, weil für die Herstellung eines Massivbaus Wasser erforderlich ist, das nach Fertigstellung erst wieder aus den Bauteilen entweichen muss. (Baurestfeuchte) Daher ist es erforderlich, die Anforderung des vermehrten Lüftungsverhaltens in den ersten Jahren dem Bewohner auch näher zu bringen.
Früher war durch den konventionellen Einbau von Fenstern, wie wir ihn kennen, eine Fugenlüftung vorhanden.
Heute wissen wir, dass eine luftdichte Bauweise von großer Bedeutung ist, um unter anderem auch das Wohlbehagen der Bewohner durch
Wegfall von Zugerscheinungen etc zu erhöhen. 2.3. Die wohnbedingte Feuchtigkeit In Wohnungen treten infolge der Wohnvorgänge ausgeatmete Luft der Bewohner, Kochen, Waschen, Aufstellen von Luftbefeuchtern, u.a.m, immer Feuchtigkeitsquellen auf, die den Wassergehalt der Innenluft gegenüber dem Wassergehalt der Außenluft erhöhen. Feuchte Luft aus Bad und Küche sollte daher sofort über Fenster oder Ventilatoren direkt ins Freie abgeleitet werden. Kochen Sie mit Deckel. Selbstverständlich sind diese Maßnahmen nur dann sinnvoll, wenn Sie über keine Wohnraumlüftung verfügen. Restwasser auf Duschkabine, Wanne oder Fliesen kann mit einem Abzieher entfernt werden.
Auch beim Wäsche trocknen ist Vorsicht geboten:
Der Raum, in dem die Wäsche getrocknet wird, muss gut belüftet sein. In schimmelgefährdeten Räumen sollte Wäsche nicht getrocknet werden. Zimmerpflanzen geben ebenfalls sehr viel Feuchtigkeit ab.
Eine große Pflanze, wie ein Philodendron, kann bei starkem Gießen pro Tag bis zu 1,5 L Wasserdampf an die Raumluft abgeben.
Aquarien und Zimmerbrunnen sollten in schimmelgefährdeten Räumen vermieden werden.
Auch Blumenerde von Zimmerpflanzen kann eine Schimmelquelle sein. Bedeckt man die Erde mit drei bis fünf Zentimeter Quarzsand, kann sich kein Schimmel mehr bilden, da der Sand nach dem Gießen aufgrund seiner groben Kornstruktur schnell abtrocknet.
Tägliche Feuchtigkeitsabgabe in Liter
Mensch 1 bis 1,5 L Kochen 0,5 bis 1,0 L einmal Duschen, Baden 0,5 bis 1,0 L Wäsche trocknen (geschleudert) 1,0 bis 1,5 L Topfpflanzen 0,5 bis 1,0 L
3. Folgen erhöhter Luftfeuchtigkeit in Innenräumen
Eine stark erhöhte Luftfeuchtigkeit in Innenräumen (z.B. um mehr als 8g/m?) kann zu a. Verstärkter Geruchsbildung
b. Kondensation an kalten und/oder von Luftbewegung abgeschirmten inneren Oberflächen von Außenbauteilen
c. Schimmelbildung, Sporenbelastung des Innenraumes wie bereits zuvor erwähnt, führen. Wichtig ist selbstverständlich auch der Hinweis, dass in der warmen Jahreszeit ein umgekehrter Effekt durch zu viel Lüften passieren kann, nämlich dann, wenn die kühlere Innenluft mit zu viel der warmen angereicherten Außenluft ausgetauscht wird.
Hier kann es ebenfalls zur Kondenswasserbildung auf den kühleren Oberflächen kommen. Dieser Effekt passiert oft in unbeheizten Kellerräumen, die relativ kühle Wandoberflächen besitzen.
4. Feststellung der Luftfeuchtigkeit In Neubauten und Umbauten erfolgt in den ersten Jahren aufgrund der Baurestfeuchte eine zusätzliche Feuchtigkeitsbelastung der Innenluft.
Da Menschen über kein Sinnesorgan für die Wahrnehmung der Luftfeuchtigkeit verfügen und keinen Unterscheid zwischen wohnbedingter und baubedingter Feuchtigkeit vornehmen können, ist eine bewusste Feuchtigkeitskontrolle,
z.B. durch Kontrolle der Anzeige auf einem richtig aufgestellten Hygrometer von sehr großer Bedeutung.
Mit dem Bewusst machen des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft durch das Anbringen eines einfachen Hygrometers, konnten gute Erfahrungen gemacht werden, da es damit gelingt, ein Verständnis dafür zu entwickeln, und die Bewohner damit schnellstmöglich auf die Situation reagieren
können.
Dadurch minimiert sich selbstverständlich auch eine höhere Schädigung von Bauteilen, da rechtzeitig eingegriffen wird.
WICHTIG!
Ein Bereich von ca 50% relative Luftfeuchte bei einer Raumtemperatur von 21 °C kann als optimal bezeichnet werden. Eine Überschreitung dieser Werte und das auch schon kurzfristig, kann bereits zu Kondensat führen und selbstverständlich auch zu den erwähnten Problemen wie Kondenswasserbildung und Schimmelbildung. 5. Temperaturunterschiede vermeiden Wird ein Raum nicht beheizt (z.B. Schlafzimmer), sollte die Tür zum Raum geschlossen bleiben.
Da warme Luft mehr Feuchtigkeit enthält als kalte, würde die warme Luft beim Auftreffen auf die kalten Oberflächen Feuchtigkeit abgeben.
Der Temperaturunterschied zwischen den Räumen soll unter drei Grad Celsius liegen.
6. So lüften sie richtig
Je nach Anordnung der Fenster im Raum muss unterschiedlich lang gelüftet werden, bis die gesamte Raumluft ausgetauscht ist.
Den größten Trocknungseffekt durch Lüften erreichen Sie in der kalten Jahreszeit. Wenn kalte Luft im Wohnraum erwärmt wird, kann sie erneut Feuchtigkeit aufnehmen.
Beim nächsten Lüften wird diese Feuchtigkeit wieder nach außen abgeleitet.
Tipp:
Im Winter beschlagen die Fensterscheiben beim Öffnen.
Kurz nachdem der Beschlag abgetrocknet ist, können Sie die Fenster wieder schließen.
Querlüftung - 2 Fenster gegenüber aufmachen (optimal im Winter)
Fenster und gegenüberliegende Tür oder Fenster ganz öffnen. 1 bis 5 Minuten
Stoßlüftung
Ein Fenster oder eine Tür ganz öffnen.
Lüftungsmethode im Winter, wenn Querlüftung nicht möglich. 5 bis 10 Minuten
Fenster kippen ist niemals eine gute Methode um zu lüften!!!!
Gesundheit hat Vorrang.
Die vermehrte Lüftung ist daher so lange sinnvoll, als sie zur Bewahrung der hygienischen Luftzustände beitragen kann. Richtiges Lüften ist durch BEOBACHTUNG des FEUCHTEZUSTANDES des Aufenthaltsraumes möglich, und - besonders in den ersten Jahren der Nutzung nach dem Gebäudebezug wegen der Baurestfeuchte - notwendig. 7. Hygrometer Ein brauchbares Hygrometer muss keinesfalls teuer sein. Wichtig ist aber, dass das Gerät die aktuelle Luftfeuchtigkeit in % oder auch in g/m3 anzeigt.
Keine Anzeige von Max oder Min Werten erforderlich. Die jeweiligen Grenzwerte, die Sie beachten sollten, sind weiter oben bereits erwähnt worden.
8. Möbel richtig platzieren Große Möbel werden am besten an Innenwänden aufgestellt.
Sollte es dennoch unvermeidbar sein, dass große Möbel an der Außenwand platziert werden müssen, so ist auf eine gute Luftzirkulation ist jedenfalls zu achten.
Zur Wand sollte dann ein Abstand von 5 Zentimeter eingehalten werden.
Der Abstand vom Fußboden sollte 8 bis 10 Zentimeter betragen, um eine gute Luftzirkulation zu ermöglichen. Verzichten Sie bei Vorhängen auf
Deckenkarniesen. Sie verhindern Luftzirkulation an den Raumkanten. Vorhangstangen sind eine gute Alternative. Tipp:
Raumecken stellen bei schimmelgefährdeten Räumen ein besonderes Problem dar und sollten deshalb zur Gänze von Möbeln und Vorhängen freigehalten werden.
9. Wenn doch mal etwas passiert .... Erst wenn die Ursache beseitigt ist, kann der Schimmel dauerhaft entfernt werden.
Die Beseitigung der Ursache sowie die dauerhafte Entfernung des Schimmels muss Zug um Zug geschehen.
Geeignete Mittel finden sie in Baumärkten sowie auch Drogerien.
Wir hoffen Ihnen damit ausreichend Einblick in dieser Thematik geboten zu haben.
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Impressum: Fritz Prenninger, Haidestr. 11A, A-4600 Wels, Ober-Österreich, mailto:[email protected]ENDE |