Nebenkosten

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                                                                                            Wels, am 2014-02-10

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300_a_fritz-x_Die Nebenkosten beim Immobilienkauf  (Makler, Anwalt Steuer, Grundbuch)_1a.doc


Eigentumkostet(WOHNWELTRATGEBER STAND 2014)

300_a_fritz-x_DieNebenkosten beim Immobilienkauf (Makler, Anwalt Steuer,Grundbuch)_1a.doc

DieNebenkosten beim Immobilienkauf können nicht unbeträchtliche Summenerreichen, sie sollten daher unbedingt schon vor dem Kauf in derFinanzplanung berücksichtigt werden.

Hat man endlich eine passende Immobilie für sich und seine Familie gefunden, ist das Glück meist groß.
Die Freude über das neue Heim kann allerdings leicht getrübt werden, wenn man nicht von vornherein die neben dem Kaufpreis anfallenden Gebühren und Kosten in seiner Finanzplanung berücksichtigt.
Die Höhe dieser Nebenkosten steht meist in Relation zum Kaufpreis.
Hier haben wir die wesentlichen Nebenkosten für Sie zusammengefasst:

1. MAKLERPROVISION.
Wenn bei einem Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskauf die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen werden, fällt eine verhandelbare Maklerprovision an. Dieses Honorar ist bei erfolgreicher Vermittlung zu zahlen.
Die maximale Provision berechnet sich bei Abschluss eines Kaufvertrages folgendermaßen:

Kaufpreis bis € 36.336,42 4% des Kaufpreises
Kaufpreis von € 36.336,43 bis € 48.448,50: € 1.453,46
Kaufpreis ab  € 48.448,51 3% des Kaufpreises


Zu diesen Provisionsbeträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20% dazuzurechnen.
Wenn direkt von einem Bauträger oder von einem privaten Anbieter gekauft wird - und daher die Dienste eines Maklers nicht in Anspruch genommen werden - entfällt das Maklerhonorar.

2. ANWALTS- ODER NOTARSKOSTEN.
Professionelle Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts ist beim Immobilienkauf zu empfehlen, da die Vertragserrichtung und die grundbücherliche Durchführung von der Einhaltung zahlreicher Formvorschriften abhängig sind. Weiters ist es wichtig zu besprechen, welche allgemeinen und individuellen inhaltlichen Aspekte zu berücksichtigen sind (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Fruchtgenussrechte usw.).
Die Höhe der Vertragserrichtungskosten richtet sich primär nach dem Kaufpreis und dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters, üblicherweise 1..4% des Kaufpreises.

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich bei Beginn der Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung aufzusetzen.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.


3. KOSTEN FÜR DIE BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFTEN.
Sämtliche Urkunden, die Grundlage für eine Eintragung ins Grundbuch sind (z.B. Kaufvertrag, Pfandurkunde), müssen von den Vertragsparteien gerichtlich oder notariell beglaubigt unterschrieben werden.
Die Kosten dafür richten sich nach der Höhe des Kaufpreises bzw. der Höhe des Pfandrechtes.
Werden zum Beispiel beim Kauf einer Eigentumswohnung bei einem Kaufpreis von EUR 250.000,- die Unterschriften von zwei Personen vom Notar beglaubigt, ist mit ca. € 140,- zu rechnen.
Zusätzlich ist eine fixe Gebühr von € 14,30 zu entrichten.

4. GRUNDERWERBSTEUER.
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises. Wenn die Wohnung oder das Grundstück vom Ehegatten, dem eingetragenen Partner, einem Elternteil, einem Kind, Enkelkind, Stiefkind, Wahlkind oder Schwiegerkind des Übergebers erworben wird, beträgt die Steuer 2 Prozent.
Zum Kaufpreis zählen alle Leistungen, die der Käufer zu erbringen hat, um die Immobilie zu erwerben.
Dazu gehören auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen wie z. B. Schulden und dem Verkäufer allenfalls vorbehaltene Nutzungen (z. B. Wohnungs- oder Fruchtgenussrecht).

5. GEBÜHR FÜR DIE EINTRAGUNG INS GRUNDBUCH.
Für die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu zahlen. Falls ein Kredit aufgenommen und zu dessen Besicherung ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen wird, fallen zusätzlich 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für diese Eintragung an.
Für jede Eingabe beim Grundbuchsgericht um Eintragung eines Rechts oder einer Last ist eine Gebühr von EUR 42,- zu entrichten.
Wenn eine solche Eingabe und sämtliche Urkunden nicht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden, erhöht sich dieser Betrag um EUR 17,-.


Ein BEISPIEL:
In Zeitung angebotener Baugrund

Baugrund € 156.000,-  / 1.733,33 m2 =  € 90,-/m2 
3,85% Preisnachlass (üblich 5..10%)
nach den Preisverhandlungen € 150.000,- / 1733,33 m2 =  € 86,54/m2
Minus 13,33%  Ablöse für Garage !! € 20.000,-  (üblich 10..15%)
Kaufpreis € 130.000,-

3% Maklerprovision vom Kaufpreis = € 3.900,-

Notar Pauschalhonorar in Prozent vom  vom Kaufpreis  - -
    1..1,2% (€ 1442,-) ist günstig,
üblich 2% 
teuer  4% oder bei kleinen Grundstücken
darin enthalten
Vertragserrichtung € 1400.- plus Grundbuch-Eintragungs-Gebühr € 42,-
Unterschriften von zwei Personen vom Notar beglaubigen  ca. € 140,-
fixe Beglaubigungs-Gebühr  € 14,30

Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises  = € 4.550,-

Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises € 1.430,-
Eingabe beim Grundbuchsgericht um Eintragung im elektronischen Rechtsverkehr ist eine Gebühr (früher Stempelmarken) von € 42,-
Eingabe beim Grundbuchsgericht um Eintragung ohne Notar ist eine Gebühr (früher Stempelmarken) von € 59,- zu entrichten.



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