HAUS-Versicherung

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                                                                                         Wels, am 2016-02-15

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Bedeutende Erweiterung der ÖSV-Versicherungen
Wie in verschiedenen Artikeln unserer Rechtsanwälte in dieser Zeitung besprochen, ist per 1.1.2016 durch das neue Einkommenssteuergesetz der Besitzwechsel von Haus und Grundbesitz durch die Bemessung der Grunderwerbssteuer nach dem Verkehrswert (bisher nach dem 3-fachen Einheitswert) sehr teuer geworden.
Viele Siedler haben deshalb durch Schenkung bis zum 31.12.2015 diesen Besitzwechsel mit der Vereinbarung des lebenslangen Benutzungsrechtes vorgezogen.
Nun ergab sich vielseitig die Frage, wer haftet und ist im Schadensfall versichert (in der Haus- und Grundhaftpflichtversicherung und Eigenheimrechtsschutzversicherung)
— der im Grundbuch eingetragene neue Besitzer (Kinder)
oder der Benutzer (Eltern) der Liegenschaft
und wer muss Mitglied und versicherte Person beim ÖSV sein?
Es wurde daher, um jede Meinungsverschiedenheit zu vermeiden, ohne jede Kostenerhöhung folgende Regelung getroffen:
Es wird bestätigt, dass aus Haus- und Grundhaftpflichtversicherung Polizze H869950 und Eigenheimrechtsschutzversicherung Versicherungsschutz G634950 für die im Grundbuch eingetragenen Personen (meist die Kinder) wie auch dem durch Schenkung mit Vereinbarung des lebenslangen Wohnrechts verbliebenen bisherigen Besitzer (Eltern usw.) gehaftet wird, gleichgültig wer von beiden Mitglied beim ÖSV ist.
Selbstverständlich empfehlen wir aufgrund vieler anderer Vorteile auch den neuen Besitzern Mitglied beim ÖSV zu werden.
Sie haben dadurch die Möglichkeit der Teilnahme an der einmaligen und günstigen Unfallversicherungsvorsorge ohne Alterslimit des ÖSV.
Fordern Sie das Informationsblatt dafür an, denn wer vorsorgt, dem passiert meist kein Unglück.

Mag. Michael Velharticky,
Tel. 06644624666
mailto:[email protected]










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Impressum: Fritz Prenninger, Haidestr. 11A, A-4600 Wels, Ober-Österreich, mailto:[email protected]
ENDE