https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/pensionsanstritt/pensionsberatung.html
Hacklerpension.
Von 2008 bis 2013 gingen 72,9 Prozent der Pflichtschullehrer mittels begünstigter Hacklerregelung in die Frühpension.
Laut Rechnungshof lag das Pensionsantrittsalter im Schnitt bei nur 59,6 Jahren.
Was das Lehrer-Pensionssystem zum Kippen bringt
Die Hacklerregelung bleibt bestehen, obwohl man eigentlich schon über eine Anhebung des Regelpensionsalters diskutieren müsste.
Wie mag sich wohl jener burgenländische Lehrer gefühlt haben, der sich irgendwann einmal in den Jahren 2008 bis 2013 mit 65 in die Pension verabschiedet hat?
Als Alien mitten in der Spezies der Frühpensionisten?
Als Loser, der es als Einziger nicht geschafft hat, sich vor Erreichen des Regelpensionsalters in den „wohlverdienten Ruhestand" zu verabschieden?
Oder als Held der Arbeit?
Als derjenige, der als Einziger die Funktionsfähigkeit des heimischen Pensionssystems aufrechterhält?
Der Rechnungshofbericht über die Pensionen der Landeslehrer legt auf exemplarische Art offen, was in den vergangenen Jahren schiefgelaufen ist im Pensionssystem.
Die an sich sinnvolle Pensionsreform zu Beginn der schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel ist konterkariert worden durch Ausnahmebestimmungen, deren bekannteste die heute noch in einer abgeschwächten Form geltende Hacklerregelung ist.
Der Name war die Botschaft: Schwarz-Blau wollte dem Vorwurf entgegentreten, „unsoziale Grauslichkeiten" zu verordnen.
Und als Grauslichkeit galt da schon, die in Österreich beliebte Frühpension einzudämmen - vom Abschaffen ist ja bis heute nicht die Rede.
Wer als Hackler sein Leben lang schwer gearbeitet hat, soll würdevoll in Pension gehen können und nicht die letzten Arbeitsjahre im Krankenstand oder in der Arbeitslosigkeit verbringen müssen, so die Idee.
In der Praxis ist die Hacklerregelung ganz anders konzipiert: Sie ermöglicht Frauen nach 40 und Männern nach 45 Arbeitsjahren den vorzeitigen Pensionsantritt.
Welche Art der Arbeit man verrichtet hat, ist dabei kein Thema.
Man muss also kein Hackler sein.
Im Gegenteil:
Der typische Hackler am Bau und Straßenbau, der in den Wintermonaten oft in die „Arbeitslose" geschickt wurde, hat keinerlei Chance auf die Hacklerpension, weil er die notwendigen Versicherungszeiten nicht zusammenbringt.
Dagegen sind Beamte, die gleich nach der Schule oder nach einer kurzen Ausbildung in den Staatsdienst eingetreten sind, geradezu prädestiniert für die Inanspruchnahme der Hacklerregelung.
Dass Beamte überproportional unter den Begünstigten sind, wusste man schon lang.
Der Rechnungshofbericht zu den Landeslehrern legt aber jetzt erstmals offen, wie die Regelung systematisch ausgenutzt wurde.
Wenn fast niemand den regulären Weg der Alterspension beschreitet, drei Viertel zu Hacklern werden und der immer noch große Rest die Invaliditätspension nutzt, so befinden wir uns in genau jener Schieflage, die das ganze Pensionssystem zum Kippen bringt.
Zwei Milliarden Euro kostet laut Rechnungshof die Flucht in die Hackler-Pension allein bei den Landeslehrern.
Das Absurde dabei:
Es gibt derzeit nicht gerade ein Überangebot an ausgebildeten Lehrkräften.
Jene Lehrer, die um viel Geld in Frühpension geschickt werden, würden eigentlich dringend benötigt.
Nun ist nicht anzunehmen, dass der Rechnungshofbericht für den Sozialminister eine große Überraschung ist.
Dass die Hacklerpension großteils nicht von Hacklern in Anspruch genommen wird, kann Minister Rudolf Hundstorfer auch in der Vergangenheit schon nicht verborgen geblieben sein.
Warum er trotzdem lange Zeit an der Regelung festgehalten hat?
Das ist wohl nur damit zu erklären, dass er sich nicht dem Vorwurf des Sozialabbaus aussetzen wollte.
Seit dem Vorjahr gelten strengere Zugangsbestimmungen zur Hacklerpension:
Für Männer liegt das Antrittsalter nun bei 62, für Frauen wird es schrittweise angehoben.
Zudem gelten nur echte Beitragsmonate als Versicherungszeit.
Für Akademiker, die während des Studiums nicht gearbeitet haben, ist es somit praktisch unmöglich, unter die Regelung zu fallen.
Und man muss auch Abschläge hinnehmen - wenn auch nicht so hohe wie etwa bei der Schwerarbeiterpension, die ja eigentlich die echte HacIderpension ist.
Die Hacklerregelung bleibt also, wenn auch weniger attraktiv und für einen eingeschränkten Personenkreis.
In einer Zeit, in der man eigentlich schon über eine Anhebung des Regelpensionsalters diskutieren müsste, wirkt das einigermaßen anachronistisch.
Quelle:
www.Die Presse.com
Die Presse 2015-08-27
Martin FRITZL
mailto:[email protected]
Teure Sünde bei Lehrerpensionen
Kostenexplosion.
73 Prozent der Pflichtschullehrer nützten die Haclderfrühpension, weil die Regierung den Zugang erleichtert hat.
Staatssekretärin Steßl will jetzt die Beamtenruhestände verschärft überwachen.
Die SPÖ-ÖVP-Regierung öffnete das Tor in die Frühpension weit, und tausende Pflichtschullehrer machten daraufhin von dieser legalen begünstigten Möglichkeit des frühzeitigen Ruhestandes bereitwillig Gebrauch.
Das Ergebnis:
Vier von fünf Landes-Lehrern, exakt waren es 72,9 Prozent, gingen zwischen 2008 und 2013 mittels Hacklerregelung in Frühpension.
Dieser Pensions-„Sündenfall" der rot-schwarzen Koalition trieb die Kosten dramatisch in die Höhe:
Allein bei den Pflichtschullehrern machten die Mehrkosten in diesem Zeitraum zwei Milliarden Euro aus.
► Im Schnitt mit 59,6 Jahren in Pension.
Der Rechnungshof prangert in dem am Mittwoch vorgelegten Prüfbericht die Entwicklung bei den Pensionen der Landeslehrer (großteils sind das Volksschul- und Hauptschullehrer) an.
Eine Reihe von Details war schon in einem Rohbericht, über den „Die Presse" heuer im Frühjahr berichtet hat, enthalten.
So gingen Pflichtschullehrer mit Beamtenstatus im Durchschnitt bereits mit 59,6 Jahren in Pension. Im Burgenland ging gar nur ein einziger Landeslehrer regulär mit 65 Jahren in den Ruhestand.
► Finanzielle Folgen ignoriert.
Nun legt der Rechnungshof nach, die Regierung kommt dabei alles andere als gut weg.
Unmittelbar vor der Nationalratswahl im September 2008 erfolgte der Kniefall mit teuren Konsequenzen, nämlich den erwähnten Zusatzkosten von satten zwei Milliarden Euro.
Die Kontrolle erteilte dem für die Beamten zuständigen Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium einen kräftigen Rüffel.
Bei künftigen begünstigten Ausnahmeregelungen bei Pensionen „wären finanzielle Auswirkungen zu berechnen", mahnten die Prüfer. Im Klartext bedeutet dies:
Die rot-schwarze Regierung hat 2008 die zahlreichen Warnungen externer Pensionsexperten vor einer Kostenexplosion praktisch komplett ignoriert.
► Niedrigere Pensionshürde. Der Zugang in die Hacklerfrühpension wurde vor der Wahl 2008 deutlich erleichtert, beispielsweise durch die Anrechnung von Krankenstandszeiten.
Das galt zwar ebenso für ASVG-Versicherte.
Die begünstigte Hacklerregelung (keine Abschläge, Pensionsantritt nach 40 Beitragsjahren ab dem 60. Lebensjahr, bei Männern im ASVG hingegen erst nach 45 Beitragsjahren) wurde bei den Pflichtschullehrern besonders stark in Anspruch genommen..
Zum Vergleich: Bundeslehrer, zu denen Lehrer an Gymnasien und an berufsbildenden höheren Schulen zählen und für die das Unterrichtsministerium zuständig ist, gingen im Schnitt deutlich später, mit 61,2 Jahren in Pension.
Für die Pflichtschullehrer sind die Bundesländer zuständig.
► Verschärfung 2014, Anreize für längeres Unterrichten offen.
Die SPÖ-ÖVP-Regierung hat zwar gut fünf Jahre nach der Erleichterung Anfang 2014 den Zugang zur Hacklerpension verschärft.
Für Beamte und Lehrer mit Beamtenstatus ist seither die Haclderfrühpension erst ab dem 62. Lebensjahr und mit Abschlägen möglich.
Darauf wird jetzt auch im Kanzleramt hingewiesen.
Nicht aufgegriffen wurde aber der Vorschlag des Rechnungshofes, mit der Möglichkeit der Reduktion der Arbeitszeit auf 80 Prozent ohne Gehaltsausgleich Pflichtschullehrer über 62 Jahre hinaus in den Schulen zu halten.
► Ungleichheit bleibt.
Neben den höheren Kosten für die vielen Hacklerpensionen, die die Steuerzahler tragen müssen, bleibt eine Ungleichbehandlung langfristig aufrecht.
Pflichtschullehrer mit Beamtenstatus dürfen in der Frühpension nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs 2005 weiter uneingeschränkt dazuverdienen, ASVG-Versicherte in Frühpension nicht.
► Monitoring per Gesetz.
Die für den öffentlichen Dienst zuständige Staatssekretärin, Sonja Steßl (SPÖ), bereitet allerdings eine Konsequenz vor.
Per Gesetz soll endlich ein Monitoring für die Beamtenpensionen eingeführt werden, wurde der „Presse" im Kanzleramt angekündigt.
Damit würde verschärft überwacht, welche Beamten warum in (Früh-)Pension gehen.
Man sei in Gesprächen mit dem Koalitionspartner, heißt es.
Die ÖVP hat sich bisher allerdings dagegen gesperrt, weil ein entsprechendes gesetzliches Monitoring im ASVG von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) noch aussteht.
Quelle:
www.Die Presse.com
Die Presse 2015-08-27
KARL ETTINGER
Weitere Infos:
www.diepresse.com/bildung
Ich war auch teilweise Lehrer und einige meiner Freunde sind Lehrer.
Alles was ich in meiner Freizeit für die Schule gemacht habe wurde nicht bezahlt.
Daher die Wochenarbeitszeit 22 Stunden und nicht 4..5 Wochen Urlaub sondern 8..9 Woche.
Halbe Wochen-Stunden dafür zum Ausgleich doppelt soviel Urlaub.